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Bauleistungsversicherung

Sicherheit nach Maß für Auftraggeber und Auftragnehmer

Jedes Bauwerk wird sorgfältig geplant und von erfahrenen Fachleuten errichtet. Doch während der Bauzeit können unvorhersehbare Dinge geschehen. Dinge, die weder vom Bauherren (Auftraggeber), Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) im Voraus realistisch kalkuliert werden können. Die finanziellen Folgen von z. B. extremen Witterungseinflüssen, Vandalismus oder der Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters können aber beträchtlich sein.

Unsere Lösung
Mit unserer Bauleistungsversicherung sind Sie während der Bauzeit bestens abgesichert. Sie schützt Sie vor den Kosten, die während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an der Bauleistung entstehen können. Versichert sind Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus, einschließlich aller zugehörigen Baustoffe und Bauteile, Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe. Die Bauleistungsversicherung kann vom Bauherren selber (Auftraggeber) oder vom Bauträger oder Bauunternehmer (Auftragnehmer) abgeschlossen werden und deckt somit die Interessen der am Bau Beteiligten.

Entschädigung wird z. B. geleistet für Schäden durch

  • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Überschwemmung)
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
  • mutwillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte
  • Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
  • Glasbruch


Nicht versichert sind z. B.

  • Baustelleneinrichtung sowie Akten, Zeichnungen, Pläne

  • Baugeräte, Kleingeräte und Handwerkzeug

  • sonstige Sachen, die über eine Maschinenversicherung versicherbar sind
  • Fahrzeuge aller Art

Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für Material und Arbeitslöhne, die erforderlich sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und die Kosten, um den Bauzustand wiederherzustellen, der vor dem Schadeneintritt bestanden hat. Bei Totalschäden an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen ersetzen wir Ihnen den Zeitwert. Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Die Versicherung gilt für die Dauer der Bauzeit. Sie endet in jedem Fall spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Unser Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein persönliches Angebot.


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