Reiseversicherung
Krankenschutz fürs Ausland
Für gesetzlich krankenversicherte werden Krankheitskosten in Ländern übernommen, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich aber lediglich auf die in der gesetzlichen Krankenversicherung des Gastlandes üblichen Leistungen.
In allen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nichts.
Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen.
Die Kosten für einen Rücktransport können jedoch über 60.000 EUR betragen.
Gehen Sie im Urlaub kein Risiko ein: Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz auf Reisen – weltweit und rund um die Uhr.
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